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Pressegespräch der Staatsanwaltschaft Rottweil am 28. April 2025 



     I.        Die Staatsanwaltschaft Rottweil – Organisation und Personal


Die Staatsanwaltschaft Rottweil ist eine von 19 Staatsanwaltschaften im Bundesland Baden-Württemberg, wobei sie als württembergische Staatsanwaltschaft zusammen mit 7 weiteren Staatsanwaltschaften der Fachaufsicht der Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart unterstellt ist, deren Zuständigkeitsbereich den Bereich des Oberlandesgerichts Stuttgart umfasst. Die Staatsanwaltschaft ist eine von den Gerichten unabhängige, organisatorisch selbständige Landesbehörde und eigenständiges Organ der Rechtspflege.
Hauptaufgabe der Staatsanwaltschaft ist die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten. Soweit gesetzlich nicht ein anderes bestimmt ist, ist sie berechtigt und verpflichtet, wegen aller verfolgbarer Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. 
Sofern die Ermittlungen einen hinreichenden Tatverdacht ergeben und Anklage erhoben wird, ist die Staatsanwaltschaft im gerichtlichen Teil in allen Verfahrensabschnitten beteiligt. Nach Verkündung des Urteils ist die Staatsanwaltschaft berechtigt Rechtsmittel zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten einzulegen.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der Staatsanwaltschaft liegt in der Vollstreckung der von den Strafgerichten verhängten Strafen und Maßregeln. Hier sorgt die Staatsanwaltschaft dafür, dass Geldstrafen und Verfahrenskosten bezahlt und Freiheitsstrafen vollstreckt werden.

Auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten obliegt der Staatsanwaltschaft eine beschränkte Mitwirkung. Verfolgungsbehörden sind zwar in erster Linie die Verwaltungsbehörden. Sofern gegen einen Bußgeldbescheid jedoch Einspruch eingelegt wird, werden die Akten zur Weiterleitung an das zuständige Gericht der Staatsanwaltschaft vorgelegt, die im weiteren Verfahren grundsätzlich die gleiche Stellung wie im Strafverfahren einnimmt. Seit November 2000 werden im Landgerichtsbezirk Rottweil die Ordnungswidrigkeitenverfahren bereits als elektronische Akte geführt.


Als südwestlicher Außenbereich des württembergischen Landesteils ist die Staatsanwaltschaft Rottweil für die Landkreise Freudenstadt, Rottweil und Tuttlingen mit dem Landgericht Rottweil und insgesamt 6 Amtsgerichten zuständig. Die Einwohnerzahl in den drei Landkreisen beträgt insgesamt über 400.000. Die Staatsanwaltschaft Rottweil gliedert sich in drei Ermittlungs-, eine Vollstreckungs- und eine Verwaltungsabteilung. Abgesehen von deliktsspezifischen Sonderzuständigkeiten ist die Zuständigkeit der Ermittlungsabteilungen nach geografischen Gesichtspunkten (jeweils ein Landkreis pro Ermittlungsabteilung) aufgeteilt. 

Gegenwärtig sind 55 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft Rottweil beschäftigt, davon 23 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, 1 Oberamtsanwalt, 4 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie 27 Personen im Unterstützungsbereich in den Service-Einheiten. Der Frauenanteil bei den Beschäftigten beträgt rund 2/3.

Behördenleiterin der Staatsanwaltschaft Rottweil ist Leitende Oberstaatsanwältin Mayländer, ihr ständiger Vertreter ist Oberstaatsanwalt Gross. Beide sind auch Abteilungsleiter jeweils einer Ermittlungsabteilung.

Leiter der dritten Ermittlungsabteilung, die überwiegend die Verfahren aus dem Landkreis Freudenstadt bearbeitet, ist seit dem 15.04.2025 Oberstaatsanwalt Wagner, nachdem der bisherige Abteilungsleiter Oberstaatsanwalt Dr. Krausbeck, im März 2025 zum Vizepräsident des Landgerichts Rottweil ernannt wurde. Oberstaatsanwalt Wagner war bereits von März 2011 bis November 2015 bei der Staatsanwaltschaft Rottweil tätig, wo er - nach vorangegangenen Tätigkeiten bei verschiedenen Amtsgerichten - im Dezember 2011 zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wurde. Nach zwischenzeitlicher erneuter Tätigkeit beim Amtsgericht Rottweil, u.a. als Ermittlungsrichter, kehrte er im Juli 2016 bis zu seiner Erprobungsabordnung im zweiten Halbjahr 2019 zur Staatsanwaltschaft Rottweil zurück. Im September 2016 wurde er zum Ersten Staatsanwalt ernannt. Im Dezember 2020 erfolgte ein Wechsel zur Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, verbunden mit der Ernennung zum Oberstaatsanwalt. Von Februar 2022 an war Oberstaatsanwalt Wagner als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Tübingen beschäftigt, bevor nunmehr die Rückkehr zur Staatsanwaltschaft Rottweil erfolgte.

Oberstaatsanwalt Wagner wird neben der Leitung der Ermittlungsabteilung II bei der Staatsanwaltschaft Rottweil auch die Funktion des Pressesprechers übernehmen, nachdem der bisherige Pressesprecher, Erster Staatsanwalt Grundke, zum 30.04.2025 nach über 35 Dienstjahren in den Ruhestand gehen wird. Erster Staatsanwalt Grundke beging seine Justizlaufbahn in der württembergischen Justiz im April 1990 als Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Rottweil und nahm im Januar 1993 zunächst als Assessor seinen Dienst als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Rottweil und Richter beim Amtsgericht Oberndorf auf, bis er im Februar 1994 zum planmäßigen Staatsanwalt ernannt wurde. Im März 2006 erfolgte nach seiner erfolgreichen Abordnung zur Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart seine Ernennung zum Ersten Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Rottweil. Seit über 26 Jahren, nämlich seit Januar 1999 nimmt er die Aufgabe des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Rottweil wahr. 

Nachfolger von Ersten Staatsanwalt Grundke als stellvertretender Abteilungsleiter der Ermittlungsabteilung II wird ab 01.05.2025 Erster Staatsanwalt Ruetz, der bisher Leiter der Vollstreckungsabteilung war. Diese wird nunmehr von Staatsanwältin Kroner geleitet.



    II.        Statistische Zahlen aus dem Jahr 2024


1..    Ermittlungsabteilung

 

Die Staatsanwaltschaft Rottweil hatte im Jahr 2024 insgesamt 27.173 

(Vorjahr: 27.710) neue Ermittlungsverfahren zu bearbeiten und zwar 

 -        15.937 Verfahren gegen bekannte Täter (Js-Verfahren mit insgesamt 17.656 Beschuldigten) 

-        10.024 UJs-Verfahren gegen unbekannte Täter

 

-        1.212 Ordnungswidrigkeitenverfahren; 

davon 1.076 Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren


Den Schwerpunkt der staatsanwaltschaftlichen Arbeit bilden grundsätzlich die Verfahren gegen namentlich bekannte Tatverdächtige (Js-Verfahren). In diesem Bereich ist im Vergleich zum Jahr 2023 – nach zuvor erfolgtem erheblichem Anstieg – im Jahr 2024 ein geringfügiger Rückgang der Eingangszahlen um 4,2 % festzustellen. Demgegenüber sind die Eingangszahlen bei den Ordnungswidrigkeitenverfahren nahezu identisch zu den Eingangszahlen des Vorjahres, während bei den UJs-Verfahren ein leichter Anstieg zu verzeichnen ist. 

Die Js-Verfahren wurden im Wesentlichen wie folgt abgeschlossen:

 -        1.178 Anklagen        (2023: 1.175)

 Nachdem im Vorjahr gegen 25 Personen Anklagen zum Landgericht (Schwurgerichtskammer, Große Strafkammer und Jugendkammer) erhoben worden waren, ist in 2024 ein erheblicher Anstieg auf nunmehr 37 Anklagen zu verzeichnen. Die Anzahl der Anklagen zu den Schöffengerichten (einschließlich Jugendschöffengericht) sind mit nunmehr 183 Anklagen (2023: 214) dagegen zurückgegangen. Bei den Anklagen zu den Straf- und Jugendrichtern der Amtsgerichte ist mit nunmehr 958 Verfahren ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (936 Verfahren) festzustellen. 

 -        2.369   (2023: 2.479) Anträge auf Erlass eines Strafbefehls, 

davon 28 Anträge (2023: 14 Anträge) mit Beantragung von Freiheitsstrafen 

-        5.754   (2023: 5.922) Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO  

-        390 (2023: 408) Einstellungen mit Auflage nach § 153 a StPO 

-        873 (2023: 907) Einstellungen nach § 153 Abs. 1 StPO (wegen Geringfügigkeit)  

-        807 (2023: 731) Verweisungen auf den Privatklageweg nach § 376 StPO 

-        1.175 (2023: 1.073) Einstellungen und Abgaben an die Verwaltungsbehörde als Ordnungswidrigkeiten 

 

Zum Ende des Jahres 2024 betrug die Anzahl der offenen Verfahren (nach 2.451 Verfahren im Vorjahr) nunmehr 2.365 Verfahren. Damit verzeichnet die Staatsanwaltschaft Rottweil einen Verfahrensabbau an offenen Verfahren von -3,5%. Auch die durchschnittliche Bearbeitungszeit verringerte sich um 2 Tage auf nunmehr 54 Tage, die der durchschnittlichen Bearbeitungszeit im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart entspricht. Die Anzahl der zum Jahresende anhängigen Altverfahren ist von 110 Verfahren Ende 2023 auf nunmehr 133 Verfahren angestiegen.  

Zum zweiten Mal in Folge ist ein Anstieg des Zeitaufwands für die Wahrnehmung von Sitzungen bei den Amtsgerichten und dem Landgericht des Bezirks festzustellen. Dieser betrug im Jahr 2024 nunmehr 2.616 Stunden (nach 2.349 Stunden im Jahr 2023). 

Soweit bei den einzelnen Deliktsarten im vorletzten Jahr bei den vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten und den Diebstahlsdelikten ein rückläufiger Trend zu verzeichnen war, sind hier nunmehr wieder Verfahrenssteigerungen von 16 % festzustellen. Im Jahr 2024 waren insgesamt 1557 vorsätzliche Körperverletzungsdelikte zu bearbeiten. Im Jahr zuvor waren es 1342 und im Jahr 2022 insgesamt 1223 Körperverletzungsdelikte. Auch bei den Diebstahlsdelikten ergab sich eine Steigerung (12%) um 185 Verfahren, nämlich insgesamt 1773 im Jahr 2024. Im Jahr 2023 waren es noch 1588. 

Die Verfahren wegen Geldwäsche sind auf etwa gleich hohem Niveau bei 572 (2024) und 577 (2023) verblieben. 

Die Eingangszahlen bei den Sexualdelikten sind um 8 %, nämlich von 257 Verfahren im Jahr 2023 auf 277 im Jahr 2024 angestiegen. Die Verfahren wegen Verbreitung von pornografischen Schriften sind um 20 % angestiegen, nämlich von 364 im Jahr 2023 auf 438 im Jahr 2024. 

Die Zahlen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz haben sich nahezu halbiert. Betrugen die einfachen Betäubungsmittelverstöße im Jahr 2023 noch 1044 Verfahren, waren es Ende 2024 nur noch 561 Verfahren. Allerdings blieben im Bereich der schweren Verstöße (Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr) gegen das Betäubungsmittelgesetz (z.B. Handeltreiben mit nicht geringer Menge oder unter Einsatz von Waffen) die Eingangszahlen mit 72 Verfahren im Vorjahr und nunmehr 69 Verfahren unverändert. 

Eine Steigerung um 19% (insgesamt 490 Verfahren mehr) ist auch im Bereich der Verkehrsdelikte von 2011 Verfahren im Jahr 2023 auf nunmehr 2933 Verfahren Ende 2024 zu verzeichnen. 

Die Verfahrenszahlen bei Kapitaldelikten (wie Mord und Totschlag) betrugen 17 Verfahren im Jahr 2024 und 15 Verfahren im Jahr 2023. 

 

2.    Strafvollstreckungsabteilung

 Die Anzahl der neu eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft Rottweil stieg – nach 3.177 Verfahren im Jahr 2023 – nunmehr erheblich an auf insgesamt 3.563 Verfahren. Der Schwerpunkt der Vollstreckungsverfahren betrifft die Vollstreckung von verhängten Geldstrafen. In diesem Bereich stieg die Anzahl im Jahr 2024 auf 2.214 Verfahren (2023: 2.002 Verfahren an). Auch bei der Verhängung von Freiheitsstrafen ist ein nicht unerheblicher Anstieg zu verzeichnen, nach 197 Freiheitsstrafen im Jahr 2023 ist im Jahr 2024 eine Verurteilung von insgesamt 236 Freiheitsstrafen festzustellen, wobei von diesen in 56 Verfahren eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung erfolgte.

Durch die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen wurden im Jahr 2024 insgesamt 3.385.690, 70 € für den Justizhaushalt des Landes eingenommen. Im Jahr 2023 waren es 3.315.517,49 €. 

Durch Ableistung von gemeinnütziger Arbeit oder Ratenzahlungsvereinbarungen konnten bei der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen (d.h. Verurteilter kann die Geldstrafe aufgrund seiner finanziellen Situation nicht bezahlen) insgesamt 1589 Hafttage eingespart werden. 

Daneben wurden Geldauflagen in Höhe von rund 171.000 € für gemeinnützige Einrichtungen und die Staatskasse vereinnahmt (2023 waren es rd. 198.000 €). 

 

  III.        Besondere Verfahren

1.    Tötungsdelikt in Dornstetten-Aach im Dezember 2023 

Am frühen Morgen des 25.12.2023 kam es im Untergeschoss eines Gebäudes im Anschluss an eine Weihnachtsfeier zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern, bei der der 44-jährige Bewohner des dortigen Anwesens durch eine Stichverletzung tödlich verletzt wurde. Gegen den Beschuldigten, der unmittelbar nach dem Tatgeschehen vorläufig festgenommen werden konnte, wurde noch am gleichen Tag Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags erlassen. Bereits am 14.02.2024 konnte Anklage bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil erhoben werden, wobei zu diesem Zeitpunkt bereits von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten ausgegangen wurde. In der Hauptverhandlung des Landgerichts Rottweil, die in dem Zeitraum vom 24. Juni bis 4. Juli 2024 durchgeführt wurde ergab sich, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen ist, weshalb dieser durch Urteil des Landgerichts Rottweil vom 4. Juli 2024 nicht wegen Totschlags verurteilt werden konnte. Die Verurteilung erfolgte wegen vorsätzlichen Vollrausches. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. 

 

2.    Verfahren wegen Bandendiebstahls gegen vier Personen 

Ab Herbst 2023 führte die Staatsanwaltschaft Rottweil ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen eine Gruppe von Personen, der eine Vielzahl von Metalldiebstählen in metallverarbeitenden Betrieben im gesamten Bundesgebiet vorgeworfen wurde. Ende Januar 2024 erließ das Amtsgericht Rottweil aufgrund des Antrages der Staatsanwaltschaft Rottweil gegen vier Beschuldigte Haftbefehle, die Anfang Februar 2024 vollstreckt werden konnten. Wegen insgesamt zwanzig in wechselnder Besetzung begangener Taten konnte am 21.05.2024 Anklage bei der Strafkammer des Landgerichts Rottweil erhoben werden, wo die Hauptverhandlung in dem Zeitraum vom 6. November bis 11. Dezember .2024 durchgeführt wurde. Die Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen zwischen 3 Jahren und 2 Monaten und 5 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Gleichzeitig wurde in dem Urteil die Einziehung der Taterträge angeordnet. 

 

3.    Versuchter Mord in Rottweil im November 2023 

Am 21. November 2023 kam es kurz vor Mitternacht zu einem versuchten Tötungsdelikt in der Hohlengrabengasse in Rottweil. Vorausgegangen war eine verbale und tätliche Auseinandersetzung in der Wohnung des später Angeklagten zwischen diesem und seinem Chef, bei dem es sich um den Inhaber eines in Rottweil ansässigen Esslokals handelte. Nach Durchführung der Ermittlungen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil im Januar 2024 gegen den Beschuldigten Haftbefehl erlassen, am 25. März 2024 wurde Anklage bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweils wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Körperverletzungsdelikten erhoben. Die Hauptverhandlung konnte in dem Zeitraum vom 30. September bis 5. November 2024 durchgeführt werden. Der Angeklagte wurde wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Aufgrund einer von dem Verteidiger eingelegten Revision ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

 

4.    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. 

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Herstellens kinderpornographischer Inhalte, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen und des Besitzes kinderpornopraphischer und jugendpornopraphischer Inhalte, wurde ein 43-jähriger Mann aus dem Landkreis Freudenstadt durch Urteil der Jugendschutzkammer des Landgerichts Rottweil vom 21.03.2025 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten rechtskräftig verurteilt. Schwerpunkt des Verfahrens waren Taten des Angeklagten zum Nachteil des Sohnes einer Arbeitskollegin. Der Angeklagte befand sich aufgrund eines vom Amtsgericht Rottweil im Juli 2024 erlassenen Haftbefehls seit diesem Zeitpunkt in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlung, die aus Opferschutzgesichtspunkten bei der Jugendschutzkammer des Landgerichts Rottweil stattgefunden hat, fand in dem Zeitraum vom 10. Februar bis 31. März 2025 statt.

 

5.    Versuchtes Tötungsdelikt in Trossingen im Mai 2024 

Am 1. Mai 2024 kam es in einer Flüchtlingsunterkunft in Trossingen zu einem Angriff, bei dem ein Mann durch eine Stichverletzung lebensgefährlich verletzt wurde. Nach vorläufiger Festnahme des Beschuldigten, wurde gegen diesen durch das Amtsgericht Rottweil Haftbefehl erlassen. Nachdem aufgrund der durchgeführten Ermittlungen von einer nicht ausschließbaren Schuldunfähigkeit des Beschuldigten aus medizinischen Gründen auszugehen war, wurde der Haftbefehl im Juni 2024 in einen Unterbringungsbefehl umgewandelt. Durch Antragsschrift vom 29.07.2024 an die Jugendkammer des Landgerichts Rottweil – der Beschuldigte war zum Tatzeitpunkt Heranwachsender – wurde die Durchführung des Sicherungsverfahrens beantragt, in dem die Hauptverhandlung sodann im Zeitraum vom 11. November bis 4. Dezember 2024 stattgefunden hat. Durch Urteil des Landgerichts Rottweil wurde die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.  

 

Mayländer                                                                        Grundke

Leitende Oberstaatsanwältin                                           Erster Staatsanwalt

 



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