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Aktuelle Pressemitteilungen
Pressegespräch der Staatsanwaltschaft Rottweil am 01. Juli 2026
I. Bilanz des Jahres 2025
a. Eingangszahlen weiterhin auf hohem Niveau
Die Zahl der bei der Staatsanwaltschaft Rottweil geführten
Ermittlungsverfahren liegt mit insgesamt 27.089 Vorgängen weiterhin auf
hohem Niveau (Vorjahr 27.173).
Kernstück der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit sind die
Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter (sog. Js-Verfahren). Im Jahr
2025 gingen 15.732 Js-Verfahren ein. Damit reduzierte sich die Zahl der
Eingänge in diesem Bereich geringfügig um 1,3 % (2024: 15.937 Js-
Verfahren), lag jedoch weiterhin deutlich über dem Durchschnitt der
letzten fünf Jahre (Durchschnitt 2020 bis 2024: 14.956 Js-Verfahren).
b. Mehr Anklagen als im Vorjahr
Im Jahr 2025 erhob die Staatsanwaltschaft Rottweil gegen insgesamt
1343 Personen Anklagen und beantragte 2462 Strafbefehle. Damit stieg
die Zahl der Anklagen um 14 % (2024: 1178) und diejenige der
Strafbefehle um 4 % (2024: 2369).
c. Kürzere Verfahrenslaufzeiten
Gleichwohl schafften es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Rottweiler Anklagebehörde, die Laufzeit der offenen Verfahren vom
Eingang bis zur Verfahrensbeendigung von 53,87 Kalendertagen im Jahr
2024 auf 49,11 Kalendertage im Jahr 2025 sogar noch zu verkürzen.
Damit liegt die Staatsanwaltschaft Rottweil recht deutlich unter dem
württembergischen Schnitt von 58,70 Kalendertagen im Jahr 2025.
d. Weniger offene Verfahren
Zum Ende des Jahres 2025 waren bei der Staatsanwaltschaft Rottweil
2146 Js-Verfahren (Verfahren gegen bekannte Täter) anhängig. Dies
bedeutet einen Abbau an offenen Verfahren von 9,3 % im Vergleich zum
Vorjahr (offene Verfahren Ende 2024: 2451 Js-Verfahren).
e. Steigende Eingangszahlen bei Kapitaldelikten, Geldwäsche,
Verbreitung pornographischer Inhalte und bei Verkehrsstrafsachen
Signifikant ist die Steigerung bei den Kapitaldelikten (wie Mord und
Totschlag). Die Anzahl dieser regelmäßig umfangreichen und
ermittlungsintensiven Verfahren erhöhten sich um circa 59 %, von 17
Verfahren im Jahr 2024 auf 27 Verfahren im Jahr 2025 (2023: 15
Verfahren). Bei den Geldwäschedelikten ergab sich ebenfalls ein
deutlicher Anstieg von knapp 33 %. Waren im Jahr 2024 noch 572
Verfahren wegen des Tatvorwurfs der Geldwäsche zu bearbeiten, belief
sich deren Zahl im Jahr 2025 auf 759 Verfahren. Die Anzahl der
Strafsachen wegen Verbreitung pornografischer Inhalte erhöhte sich
erneut von 438 Verfahren im Jahr 2024 (2023: 364) auf 533 im Jahr
2025, was einer Steigerung von 95 Verfahren bzw. knapp 22 %
entspricht. Auch im Bereich der Verkehrsdelikte waren steigende
Eingangszahlen zu beobachten. Diese erhöhten sich um gut 8 % von
2933 Verfahren im Jahr 2024 auf 3178 Verfahren im Jahr 2025.
f. Deutlich sinkende Zahlen im Bereich der Sexualdelikte und bei der
Betäubungsmittelkriminalität
Während 2024 noch 277 Sexualdelikte zu verzeichnen waren, sank
deren Zahl im Jahr 2025 um 39 % auf 168 Verfahren. Ferner setzte sich
der Abwärtstrend im Bereich der Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz fort. Die Anzahl der Verfahren reduzierte sich
erneut um 32 % und belief sich im Jahr 2025 auf 381 Verfahren während
im Jahr 2024 noch 561 Verfahren und im Jahr 2023 sogar 1044
Verfahren zu bearbeiten waren. Die Zahlen sind vor dem Hintergrund der
im April 2024 in Kraft getretenen Cannabislegalisierung zu bewerten.
Hinzu kamen jedoch 108 Verfahren wegen Verstößen gegen das KCanG
bzw. MedCanG.
g. Leichter Rückgang bei Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikten
Nachdem 2024 ein ansteigender Trend bei den Körperverletzungs- und
Diebstahlsdelikten zu verzeichnen war, nahm deren Zahl im Jahr 2025
wieder leicht ab. So sank die Zahl der Verfahren wegen des Vorwurfs der
vorsätzlichen Körperverletzung um gut 2 % von 1557 Verfahren im Jahr
2024 auf 1523 im Jahr 2025. Bei den Diebstahlsdelikten zeigte sich ein
Rückgang um 142 Verfahren auf insgesamt 1627 im Jahr 2025. Im Jahr
2024 waren es noch 1769 Verfahren (- 8 %).
h. Neue Opferschutzbeauftragte
Zum 09.10.2025 wurden Frau Erste Staatsanwältin Sama Martina und
Frau Erste Staatsanwältin Simone Wiest als Opferbeauftragte der
Staatsanwaltschaft Rottweil bestellt. Sie sollen sicherstellen, dass
opferbezogene Instrumente wie beispielsweise die „psychosoziale
Prozessbegleitung“ konsequent angewendet werden. Daneben umfasst
deren Aufgabenkreis sowohl die interne Schulung und Weiterbildung der
Kollegen als auch deren Entlastung im Rahmen der Kontaktaufnahme
mit Geschädigten in herausragenden Fällen. Die Opferbeauftragten
dienen hierbei als Ansprechpartner und „Lotsen“ für Hilfe suchende
Geschädigte, Polizei und Hilfseinrichtungen.
i. Start der elektronischen Strafakte im November 2025
Einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung ihrer Arbeitsabläufe ist
die Staatsanwaltschaft Rottweil Ende des Jahres 2025 gegangen.
Seither wird der ganz überwiegende Teil der neu eingehenden Verfahren
als elektronische Akte geführt. Die Einführung der elektronischen Akte,
die damit verbundene Umstellung der Arbeitsabläufe sowie die
notwendige Einarbeitung in Bedienung, Funktionsweise und Struktur der
elektronischen Akte stellte die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft
Rottweil vor große Herausforderungen. Insgesamt hat die Belegschaft
die Einführung mit der notwendigen Offenheit für neue Arbeitsabläufe
und überobligatorischem Engagement hervorragend gemeistert. Als
Fazit kann daher festgehalten werden, dass die elektronische Akte bei
der Staatsanwaltschaft Rottweil erfolgreich implementiert wurde.
II. Die Staatsanwaltschaft Rottweil – Organisation und Personal
Die Staatsanwaltschaft Rottweil ist eine von 19 Staatsanwaltschaften im
Bundesland Baden-Württemberg, wobei sie als württembergische
Staatsanwaltschaft zusammen mit 7 weiteren Staatsanwaltschaften der
Fachaufsicht der Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart unterstellt ist,
deren Zuständigkeitsbereich den Bereich des Oberlandesgerichts
Stuttgart umfasst. Die Staatsanwaltschaft ist eine von den Gerichten
unabhängige, organisatorisch selbständige Landesbehörde und
eigenständiges Organ der Rechtspflege.
Hauptaufgabe der Staatsanwaltschaft ist die Aufklärung und Verfolgung
von Straftaten. Soweit gesetzlich nicht ein anderes bestimmt ist, ist sie
berechtigt und verpflichtet, wegen aller verfolgbarer Straftaten
einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte
vorliegen.
Sofern die Ermittlungen einen hinreichenden Tatverdacht ergeben und
Anklage erhoben wird, ist die Staatsanwaltschaft im gerichtlichen Teil in
allen Verfahrensabschnitten beteiligt. Nach Verkündung des Urteils ist
die Staatsanwaltschaft berechtigt Rechtsmittel zu Gunsten oder zu
Ungunsten des Angeklagten einzulegen.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der Staatsanwaltschaft liegt in der
Vollstreckung der von den Strafgerichten verhängten Strafen und
Maßregeln. Hier sorgt die Staatsanwaltschaft dafür, dass Geldstrafen
und Verfahrenskosten bezahlt und Freiheitsstrafen vollstreckt werden.
Auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten obliegt der
Staatsanwaltschaft eine beschränkte Mitwirkung. Verfolgungsbehörden
sind zwar in erster Linie die Verwaltungsbehörden. Sofern gegen einen
Bußgeldbescheid jedoch Einspruch eingelegt wird, werden die Akten zur
Weiterleitung an das zuständige Gericht der Staatsanwaltschaft
vorgelegt, die im weiteren Verfahren grundsätzlich die gleiche Stellung
wie im Strafverfahren einnimmt. Seit November 2000 werden im
Landgerichtsbezirk Rottweil die Ordnungswidrigkeitenverfahren bereits
als elektronische Akte geführt.
Als südwestlicher Außenbereich des württembergischen Landesteils ist
die Staatsanwaltschaft Rottweil für die Landkreise Freudenstadt, Rottweil
und Tuttlingen mit dem Landgericht Rottweil und insgesamt 6
Amtsgerichten zuständig. Die Einwohnerzahl in den drei Landkreisen
beträgt insgesamt über 400.000. Die Staatsanwaltschaft Rottweil gliedert
sich in drei Ermittlungs-, eine Vollstreckungs- und eine
Verwaltungsabteilung. Abgesehen von deliktsspezifischen
Sonderzuständigkeiten ist die Zuständigkeit der Ermittlungsabteilungen
nach geografischen Gesichtspunkten (jeweils ein Landkreis pro
Ermittlungsabteilung) aufgeteilt.
Gegenwärtig sind 56 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der
Staatsanwaltschaft Rottweil beschäftigt, davon 20 Staatsanwältinnen
und Staatsanwälte, 4 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte, 4
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie 26 Personen im
Unterstützungsbereich in den Service-Einheiten. Hinzu kommen 2
Wachtmeister. Der Frauenanteil bei den Beschäftigten beträgt rund 2/3.
Behördenleiterin der Staatsanwaltschaft Rottweil ist Leitende
Oberstaatsanwältin Mayländer, ihr ständiger Vertreter ist
Oberstaatsanwalt Gross. Beide sind auch Abteilungsleiter jeweils einer
Ermittlungsabteilung.
III. Ergänzende statistische Zahlen aus dem Jahr 2025
1. Ermittlungsabteilung
Die 27.089 im Jahr 2025 von der Staatsanwaltschaft Rottweil bearbeitenden
Ermittlungsverfahren gliedern sich wie folgt:
− 15.732 Verfahren gegen bekannte Täter (Js-Verfahren mit insgesamt
17.617 Beschuldigten)
− 10.376 UJs-Verfahren gegen unbekannte Täter
− 981 Ordnungswidrigkeitenverfahren; davon 904
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren
Die Js-Verfahren wurden im Wesentlichen wie folgt abgeschlossen:
− 1343 Anklagen (2024: 1.178)
Wie im Vorjahr wurden gegen 37 Personen Anklagen zum Landgericht
(Schwurgerichtskammer, Große Strafkammer und Jugendkammer)
erhoben. Damit verharrte die Anzahl dieser regelmäßig aufwändigen
Verfahren auf dem hohen Niveau des Jahres 2024 (2023: 25). Zusätzlich
wurden beim Landgericht Rottweil 6 Anträge im Sicherungsverfahren
gestellt (2024: 4). Die Anzahl der Anklagen zu den Schöffengerichten
(einschließlich Jugendschöffengericht) sind leicht angestiegen auf 191
Anklagen (2024: 183). Bei den Anklagen zu den Straf- und
Jugendrichtern der Amtsgerichte ist mit nunmehr 1.115 Verfahren ein
deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (958 Verfahren)
festzustellen.
− 2462 Anträge auf Erlass eines Strafbefehls (2024: 2.369),
davon 32 Anträge (2024: 28 Anträge) mit Beantragung von
Freiheitsstrafen
− 5.782 (2024: 5.754) Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO (mangels
hinreichenden Tatverdachts)
− 444 (2024: 371) Einstellungen mit Auflage nach § 153 a StPO.
− 913 (2024: 873) Einstellungen nach § 153 Abs. 1 StPO (wegen
Geringfügigkeit)
− 785 (2024: 807) Verweisungen auf den Privatklageweg nach § 376 StPO
− 1305 (2024: 1.175) Einstellungen und Abgaben an die
Verwaltungsbehörde als Ordnungswidrigkeiten
Mit der Zunahme der angeklagten Verfahren stieg erneut der Zeitaufwand für
die Wahrnehmung von Sitzungen bei den Amtsgerichten des Bezirks und dem
Landgericht Rottweil. Dieser betrug im Jahr 2025 nunmehr 2.811 Stunden
(2024: 2.616 Stunden; 2023: 2.349 Stunden).
2. Strafvollstreckungsabteilung
Die Anzahl der neu eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen der
Staatsanwaltschaft Rottweil stieg im Jahr 2025 ebenfalls an und belief sich auf
nunmehr insgesamt 3.756 Verfahren – nach 3.177 Verfahren im Jahr 2023 und
3.563 Verfahren im Jahr 2024. Den Schwerpunkt der Vollstreckungsverfahren
bildet die Vollstreckung von verhängten Geldstrafen. In diesem Bereich stieg
die Anzahl im Jahr 2025 leicht auf 2.279 Verfahren an (2024: 2.214 Verfahren).
Bei der Verhängung von Freiheitsstrafen ist erneut ein nicht unerheblicher
Anstieg zu verzeichnen, nach 197 Freiheitsstrafen im Jahr 2023 und 236 im
Jahr 2024, wurden im Jahr 2025 insgesamt 284 Freiheitsstrafen verhängt,
wobei von diesen in 62 Verfahren eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe
ohne Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung erfolgte (2024: 56).
Durch die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen wurden im Jahr 2025
insgesamt 3.774.556,40 € für den Justizhaushalt des Landes eingenommen. Im
Jahr 2024 waren es 3.385.690,70 €.
Daneben wurden Geldauflagen in Höhe von rund 216.000 € für gemeinnützige
Einrichtungen und die Staatskasse vereinnahmt (2024 waren es rund
171.000 €).
IV. Besondere Verfahren
1. Versuchter Mord und schwere Brandstiftung in Sulz am Neckar im Februar 2025
Am 15.02.2025 begab sich der Beschuldigte mit mehreren Kanistern Kraftstoff
zum Haus seiner über 70-jährigen Mutter in Sulz am Neckar, um diese zu töten.
Zunächst schlug er auf seine Mutter, u.a. mit einem Holzprügel, ein, würgte sie
und traktierte sie mittels Fußtritte. Im weiteren Verlauf errichtete der
Beschuldigte mithilfe verschiedener Möbelstücke eine Art „Scheiterhaufen“ auf
seiner am Boden liegenden Mutter, verließ das Schlafzimmer und brachte in
den angrenzenden Räumlichkeiten sowie im Türbereich zum Schlafzimmer in
Tötungsabsicht Kraftstoff aus, um diesen in der Folge zu entzünden. Indes
gelang der Geschädigten rechtzeitig die Flucht. Das Gebäude geriet nach der
Brandlegung in Vollbrand, wodurch erheblicher Sachschaden (mind.
700.000,00 Euro) entstand.
Mitte November bis Mitte Dezember 2025 fand die Hauptverhandlung vor dem
Landgericht – Schwurgericht – Rottweil statt. Das Urteil, mit welchem eine
Freiheitsstrafe von 10 Jahren verhängt wurde, ist mittlerweile rechtskräftig.
2. Sohn tötet Mutter mit Fleischklopfer in Schramberg am 20. Februar 2025
Zu einem weiteren Kapitaldelikt kam es ebenfalls im Februar 2025. Der zur
Tatzeit 20 Jahre alte Beschuldigte, der das Familienvermögen verschleudert
und vorgespiegelt hatte, in einem Ausbildungsverhältnis zu stehen, wollte
verhindern, dass seine Mutter – entsprechend ihrer Ankündigung – seinen
angeblichen Ausbildungsbetrieb aufsucht. Deshalb tötete er seine 54 Jahre alte
Mutter indem er mit einem Fleischklopfer so lange auf deren Gesicht und Kopf
einschlug, bis der Fleischklopfer zerbrach. Im weiteren Verlauf verstaute der
Beschuldigte die Leiche seiner Mutter in einer Dachbox, die am 21.02.2025 von
Polizeibeamten, welche auf der Suche nach der vermissten Mutter waren, im
Kellerabgang des Wohnanwesens in Schramberg aufgefunden werden konnte.
Wegen des Tatvorwurfs des Mordes aus niedrigen Beweggründen wurde gegen
den Beschuldigten am 26. Mai 2025 Anklage zur Jugendkammer des
Landgerichts Rottweil erhoben. Am 12.11.2025 folgte die Verurteilung nach
Jugendstrafrecht – indes mangels hinreichend sicheren Nachweises des
Mordmerkmals der niederen Beweggründe – wegen Totschlags. Es wurde eine
Jugendstrafe von 7 Jahren ausgesprochen. Das Urteil ist mittlerweile
rechtskräftig.
3. Tödlicher Unfall auf Großbaustelle in Horb am Neckar im Mai 2025
Am 20. Mai 2025 kam es zu einem Arbeitsunfall auf einer Großbaustelle in Horb
am Neckar, bei welchem drei Bauarbeiter in einer Personen-Transportgondel
aus etwa 55 Meter Höhe abstürzten und verstarben. Die umfangreichen
Ermittlungen wurden im April 2026 abgeschlossen. Gegen den Beschuldigten
wurde vom Amtsgericht Horb a.N. ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung in
drei tateinheitlichen Fällen erlassen.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, den Unfall unter Außerachtlassung der
im Verkehr erforderlichen Sorgfalt dadurch verursacht zu haben, dass er mit
dem Kran während des Hubvorgangs zu früh einen leichten Rechtsschwenk
vollzog und hierbei das horizontal gespannte Sicherungsseil zwischen
Brückenpfeiler und Hilfsgerüst übersah. In der Folge kollidierte das Kranseil, an
welchem die Transportgondel hing, kurz vor Erreichen der Arbeitsplattform mit
einem der beiden dort verlaufenden Sicherungsseile. Die aufgrund der
fortdauernden Aufwärtsbewegung entstehenden Kräfte führten zunächst zu
einem Schwanken der Gondel und des Krans und letztlich innerhalb kürzester
Zeit zu einem Abriss des Kranseils.
Gegen den Strafbefehl, welcher die Verhängung einer Freiheitsstrafe von zwölf
Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung sowie als Bewährungsauflage
die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 10.000 EUR vorsieht, wurde
Einspruch eingelegt. Das Verfahren ist damit noch nicht rechtskräftig
abgeschlossen.
Auch in diesem Verfahren waren die Opferbeauftragten der Staatsanwaltschaft
Rottweil gefordert, welche Kontakt mit den im Ausland befindlichen
Angehörigen der Geschädigten aufnahmen und Hilfestellung anboten.
4. Versuchter Totschlag in 7 tateinheitlichen Fällen im Juni 2025 in Tuttlingen
Am späten Abend des 28.06.2025 kam es vor einer Shisha-Bar in Tuttlingen zu
einer Schussabgabe auf mehrere Personen. Hintergrund waren familiäre
Streitigkeiten zwischen dem Beschuldigten und Teilen der vor der Bar
aufhältlichen Personen. Der Beschuldigte versuchte zunächst einen
Kontrahenten mit einem Messer zu verletzen, was ihm jedoch nicht gelang.
Daraufhin zog er eine geladene Pistole aus seinem Hosenbund und eröffnete
das Feuer. Es war insbesondere dem glücklichen Zufall, dass die Pistole
teilweise blockierte, zu verdanken, dass keine anwesenden Personen verletzt
oder getötet wurden. Am 20.10.2025 wurde Anklage wegen versuchten
Totschlags in sieben tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Verstoß gegen das
Waffengesetz erhoben. Das Landgericht – Schwurgericht – Rottweil ordnete am
31.03.2026 die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in einem
psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB an, da dieser zur Tatzeit
aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht ausschließbar schuldunfähig war.
Das Urteil ist rechtskräftig.
5. Verfahren wegen versuchten Mordes in Horb am Neckar im August 2025
In der Nacht vom 24.08.2025 auf den 25.08.2025 griff der Beschuldigte vor
einem Lokal in Horb am Neckar zwei Frauen mit einem etwa 11 kg schweren
Metallpoller an, wobei eine der Frauen lebensgefährliche Verletzungen erlitt und
vorübergehend in ein künstliches Koma versetzt werden musste. Gegen den
Beschuldigten, der zeitnah nach der Tat festgenommen werden konnte, wurde
am 26.08.2025 Haftbefehl erlassen. Bereits am 28.11.2025 konnte die Anklage
wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in
zwei tateinheitlichen Fällen bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts
Rottweil erhoben werden. In der Hauptverhandlung, die im Zeitraum vom 25.
Februar 2026 bis 24. April 2026 durchgeführt wurde, haben sich die
Anklagevorwürfe bestätigt. Der Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren und 2 Monaten verurteilt. Das Urteil
ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.
Mayländer
Leitende Oberstaatsanwältin
Wagner
Oberstaatsanwalt