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Inhalt:

A. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
 
Vom Bahnhof zur Staatsanwaltschaft:
zu Fuß in etwa 15 Minuten (vor dem Bahnhof stehend die Bahnhofstr. nach rechts hinauf und oben nach links in die Königstrasse/Schillerstraße)
· Im übrigen ist Rottweil an das regionale Nahverkehrsnetz angebunden.

B. Anfahrt zur Staatsanwaltschaft mit dem PKW

Aus Richtung

· Schramberg bzw. BAB 81 (Ausfahrt Rottweil):
- B 462 in Richtung „Rottweil / B 14“
- B 462 verlassen an der Ausfahrt „Balingen / Rottweil-West / Stadtmitte / Krankenhaus
- nach rechts in Richtung Rottweil
- ab Ortsbeginn Orientierung am Parkleitsystem mit Ziel P 4   (Parkplatz "Zentrum").


· Balingen undOberndorf:
- B14 in Richtung Tuttlingen
- B 14 verlassen an der Ausfahrt „Balingen / Rottweil-West / Stadtmitte / Krankenhaus“
- nach rechts in Richtung Rottweil
- ab Ortsbeginn Orientierung am Parkleitsystem mit Ziel P 4 (Parkplatz "Zentrum").
 
 
· VS-Schwenningen:
- B 27 aus VS-Schwenningen (und BAB 81-Ausfahrt: Villingen-Schwenningen) kommend in Richtung Rottweil-Stadtmitte
- Orientierung am Parkleitsystem mit Ziel P 4 (Parkplatz "Zentrum").

· Tuttlingen:
- B 14 verlassen an der Ausfahrt „Autobahn Singen / Tübingen/Rottweil Stadtmitte“
- nach rechts in Richtung „Rottweil / Tübingen“ auf die B 27
- Orientierung am Parkleitsystem mit Ziel P 4 (Parkplatz "Zentrum").


Der Parkplatz „Zentrum“ liegt an der Kreuzung Lorenz-Bock-Straße / Körnerstraße. Folgen Sie der leicht abfallenden (Einbahnstraße) Lorenz-Bock-Straße in Richtung Königstraße. Sie finden das Gebäude rechts in der  Schillerstraße  (Fußweg von einer Minute).

 

 


 

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